Mit dem EU-Beitritt mehrerer osteuropäischer Länder am 1. Mai 2004 hat sich der unklare Status privat beschäftigter Pflegehilfen geändert. Die Sorglos 24h Betreuung führte diesbezüglich Gespräche mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit.
Wie aus dem Merkblatt 7 „Beschäftigung ausländischer Arbeitsnehmer in Deutschland“ Stand Januar 2007 hervorgeht, wurde auch für die EU-Beitrittsländer die geltende Dienstleistungsfreiheit als Weg zur legalen Beschäftigung von privaten Pflegehilfen, eröffnet.
Demnach dürfen in Polen niedergelassene Unternehmen oder Ich AG von der Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen.
Für einige Wirtschaftszweige und im Baugewerbe gelten in Deutschland die sogenannten Übergangsregelungen. Für den Bereich der Pflegehilfskräfte gelten diese Regelgungen jedoch nicht.

Das heißt: „werden Firmen oder ICH AG mit Sitz in Polen – im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung für die keine Übergangsregelung gilt, in Deutschland aktiv – so kann im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit ohne arbeitsrechtliche Einschränkungen das Gewerbe ausgeübt werden.“

Der eventuelle Vorwurf einer Scheinselbstständigkeit ist nicht haltbar. Die selbstständigen Betreuerinnen bewerben sich meist bei mehreren Agenturen, die ihnen Verbindungen zu den Kunden verschaffen. Die Betreuerinnen suchen sich ihren Auftraggeber selbst aus. Sie haben während eines Jahres mehrere Auftraggeber.

Verbreitete Praxis ist es derzeit, Menschen aus Polen im Internet oder über dortige Anzeigen zu suchen oder sich diese über illegal praktizierende Unternehmen vermitteln zu lassen, selbst einzuladen uns anzustellen. Zumeist eben ohne Anmeldung und deshalb auch nicht legal.
Derzeit arbeiten in Deutschland rund 500.000 nicht sozialversicherte ausländische Arbeitskräfte in deutschen Haushalten. Eine große Anzahl davon kommt aus Polen.
Auch bei illegaler Beschäftigung fallen durchschnittlich EUR 1.900,– pro Monat an Betreuungskosten an. Gleichzeitig überprüfen die zuständigen Behörden (Agentur für Arbeit, Ausländeramt und der Zoll) vermehrt diese Art von Arbeitsverhältnissen.
Ein weiteres Argument, die Kosten inklusive der Vermittlungsprovision in Anspruch zu nehmen und dabei den Komfort zu besitzen, Dank der Vermittlungsaktivitäten der Sorglos 24h Betreuung, mit sozialversicherten Arbeitskräften Dienstleistungsverträge abzuschließen.